Kurz gesagt:
Gesetzlich vorgeschrieben ist das Gutachten nicht, doch die Bauordnung und technische Normen (wie die DIN 4020) machen ein Baugrundgutachten in der Praxis unumgänglich.
Wer darauf verzichtet, verzichtet auf essenzielle Erkenntnisse zu:
- Bodenarten & Tragfähigkeit
- Grundwasser
- Versickerung
- mögliche Schadstoffe
Ohne diese Daten trägt der Bauherr das volle Risiko.
Mit einem Baugrundgutachten lassen sich böse Überraschungen und unnötige Verzögerungen am Bau minimieren – das garantiert euch eine fundierte Entscheidungsgrundlage von Anfang an!



